Reduzierung der Strompreise

Seit November 2022 gelten Vorschriften zur Reduzierung der Strompreise für bestimmte Kunden (Gesetz vom 27. Oktober 2022 über außerordentliche Maßnahmen zur Reduzierung der Strompreise und zur Unterstützung bestimmter Kunden im Jahr 2023 (Gesetzblatt 2022 Pos. 2243)).

Die Vorschriften reduzieren den Strompreis auf 785 PLN/Megawattstunde, u. a. für den Sektor Kleine und Mittlere Unternehmen, Landwirte, Gebietskörperschaften, Kliniken oder Krankenhäuser – die sogenannten befugten Kunden.

Die Reduzierung gilt vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2023.

Erklärungsabgabe 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Strompreisreduzierung ist, dass der befugte Kunde gegenüber dem Energieunternehmen, bei dem der Kunde den Strom bezieht, eine Erklärung abgibt.

Diese Erklärung sollte zwar bis zum 30. November 2022 abgegeben werden, doch selbst wenn der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt keine Erklärung abgegeben hat, verliert er nicht die Möglichkeit, von der Preisbreduzierung Gebrauch zu machen. Wird die Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben, so kann der Kunde die Preisreduzierung ab dem Monat in Anspruch nehmen, der auf den Monat folgt, in dem die Erklärung abgegeben wurde.

Ausgleich

Wenn beispielsweise ein Kunde dem Stromversorger im Januar 2023 eine Erklärung abgibt, kann er ab Februar 2023 von der Preisreduzierung profitieren.

Die Einführung einer Preisobergrenze führt dazu, dass der Stromverkäufer die Kosten der Differenz zwischen dem Höchstpreis und den Kosten für die Erzeugung oder den Bezug des Stroms beim Erzeuger trägt.

Ein Stromverkäufer, der in seinen Verträgen Höchstpreise anwendet, hat Anspruch auf einen Ausgleich.

Anträge auf Zahlung von Ausgleichen und Vorschüsse auf Ausgleiche werden ausschließlich über die von diesem Unternehmen zur Verfügung gestellte elektronische Plattform (verfügbar unter: https://prad. zrsa. pl) an den Verrechnungsverwalter (Zarządca Rozliczeń S.A. ) gerichtet.