Am 21. Januar 2021 hat der Präsident der Republik Polen das vom Parlament verabschiedete Gesetz vom 17. Dezember 2020 über die Förderung der Stromerzeugung in Offshore-Windparks unterzeichnet. Das Gesetz tritt im Prinzip innerhalb von 14 Tagen nach seiner Verkündung in Kraft.
Das Gesetz sieht zwei Systeme der Unterstützung für die Stromerzeugung in Offshore-Windparks vor: ein administratives System, bei dem die Unterstützung den interessierten Parteien durch einen Verwaltungsbeschluss gewährt wird, und ein Wettbewerbssystem, bei dem die Unterstützung dem Unternehmen gewährt wird, das die Auktion gewonnen hat.
Gemäß den EU-Verordnungen kann die administrative Unterstützung bis zum 30. Juni 2021 gewährt werden, danach muss die Unterstützung im Wettbewerbssystem erfolgen.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen auf administrative Unterstützung ist der 31. März 2021.