Verpflichtung zur Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer im Zentralem Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Am 13. Oktober 2019 wurde das Zentrale Register der wirtschaftlichen Eigentümer gegründet, welches vom Finanzminister geführt wird. 

Das Register wurde aufgrund des Gesetzes gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vom 1. März 2018 und der Implementierung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und -Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems, zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (sogenannte Richtlinie AML IV) gegründet.

Im CRBR Register werden die Daten von wirtschaftlichen Eigentümern  (UBO – Ultimate Beneficila Owner) polnischer Gesellschaften eingetragen, dies sind natürliche Personen, die die tatsächliche Kontrolle über diese Gesellschaften ausüben.

Alle polnischen Gesellschaften des Handelsrechts sind verpflichtet Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das Register zu übergeben.

Gesellschaften, die bereits vor dem Inkrafttreten der oben genannten Vorschriften (d. H. vor dem 13. Oktober 2019) in das Gerichtsregister eingetragen wurden, müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten dieser Vorschriften, d. h. spätestens bis zum 13. April 2020, die entsprechenden Angaben eintragen lassen. 

Achtung. Update unter dem Link https://kacprzak.com.pl/ereignisse/anti-krisen-schutzschild/