Änderung der Zivilprozessordnung

Mit dem Gesetz vom 4. Juli 2019 zur Änderung des Gesetzes über die Zivilprozessordnung und einiger anderer Gesetze (Gesetzbuch 2019, Punkt 1469) wurde die, seit Jahren umfassendste Änderung der Zivilprozessordnung eingeführt.

Die Änderung der Zivilprozessordnung enthält über 300 neue und geänderte Bestimmungen. Hauptziel der eingeführten Änderungen ist die Verbesserung und Beschleunigung von Zivilverfahren.

Im Rahmen der Ausführung dieses Plans wurde insbesondere die Institution eines Vorbereitungstreffens eingeführt, ein getrenntes Verfahren in Wirtschaftssachen wieder hergestellt und Sonderregeln im Bereich des Urkundenprozesses und Mahnverfahrens eingeführt. Grundsätzlich sind die Änderungen der Zivilprozessordnung am 7. November 2019 in Kraft getreten.

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des neuen Gesetzes, mit bestimmten Ausnahmen, für Fälle, die vor dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes eingeleitet und nicht abgeschlossen wurden. In Angelegenheiten, die vor dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes eingeleitet und nicht abgeschlossen wurden, finden jedoch die neuen Regelungen für gesonderte Verfahren in Wirtschaftsangelegenheiten keine Anwendung. Die gemäß den bisherigen Bestimmungen durchgeführten Rechtsgeschäfte bleiben in Kraft.