Seerecht, Schiffsbau

Seerecht, Schiffsbau

Schiffsbau. Die Anwälte unserer Kanzlei vertreten Werften als Auftragnehmer und Subunternehmer, Reeder sowie Investoren von Schiffbauprojekten. Wir erstellen und begutachten Schiffbauverträge und bieten Rechtshilfe bei der Abwicklung des Schiffbauprozesses und der Abrechnung nach dem beendeten Bau an. Wir erstellen Allgemeine Vertragsbedingungen für Werften und deren Vertragspartner. Wir unterstützen unsere Mandanten beim Abschluss von Schiffsherausgabetransaktionen.

Finanzierung und Sicherheiten. Wir beraten bei der Vorbereitung bezüglich der Finanzierung des Baus oder Kaufs von Schiffen. Wir empfehlen Sicherungen, die beim Bau oder der Reparatur eines Schiffes festgelegt wurden, einschließlich dinglicher Sicherheiten wie z.B. Seehypotheken, Sicherungsübereignungen, Eigentumsvorbehälte sowie Bank- und Versicherungsgarantien.

Verwaltungs- und Streitverfahren. Wir führen Gerichts- und Schiedsverfahren in Polen und im Ausland durch, in denen wir unsere Mandaten im Zusammenhang mit Verträgen über den Bau und die Reparatur von Schiffen, die von Werften sowie Lieferanten und Subunternehmern ausgeführt werden, vertreten. Wir sind als Bevollmächtigte in Verfahren zur Registrierung und Festnahme von Schiffen tätig. Wir führen Verfahren in Bezug auf Zusammenstöße, Kollisionen, Unfälle, Schäden, Verschmutzung der Meeresumwelt usw. durch. Wir beteiligen uns an Verfahren vor Seekammern.

Personen- und Frachttransport. Wir kümmern uns um Ansprüche in Bezug auf den Fracht- sowie den Personentransport. Wir begutachten Verträge über den Transport von Personen und Fracht. In den meisten Fällen sind Charterverträge und Frachtbriefe Gegenstand unserer rechtlichen Analysen.

Arbeit auf See. Wir bieten Rechtshilfe bezüglich der Arbeit auf See an.

Seegebiete. Wir erstellen rechtliche Analysen in Bezug auf Raumentwicklungspläne und Verwaltungsentscheidungen, die sich auf Seegebiete beziehen.