Vertretung des Schuldners oder Gläubigers. Wir bieten juristische Dienstleistungen für den Insolvenz- und Restrukturierungsprozess sowohl seitens des Schuldners als auch seitens des Gläubigers an.
Beteiligung an Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Wir entwerfen, begutachten und melden Ansprüche im Namen von Gläubigern an. Wir überwachen den Ablauf des Verfahrens und analysieren die Akten, um die Interessen des Gläubigers möglichst effektiv zu schützen. Wir begutachten Insolvenzpläne des Schuldners unter dem rechtlichen Aspekt. Wir vertreten Gläubiger bei Gläubigerversammlungen und Gläubigerräten. Wir handeln im Namen von Gläubigern in Zwischenverfahren (z. B. bereiten wir Widersprüche vor und führen Einspruchsverfahren vor Gerichten).
Vorbereitung von Anträgen. Auf Antrag der Schuldner bereiten wir Insolvenz- und Restrukturierungsanträge vor. Wir beraten bei der Erstellung der Forderungslisten und auch bei der Formulierung von Insolvenzplänen.
Due-Dilligence-Prüfungen. Wir beraten bei der Akquisition von Unternehmen in Inslovenz oder Restrukturierung. Wir helfen bei der Identifizierung und Einschätzung von rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit den erworbenen Vermögen.
Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder. Wir führen Rechtsstreitigkeiten über die Haftung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern für die nicht fristgerechte Insolvenzerklärung (Art. 299 des polnischen Handelsgesetzbuches). Wir besitzen Erfahrung sowohl in der Betreuung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern als auch von Gläubigern der Gesellschaften.