Umfassende Dienstleistungen. Wir beraten Mandanten während des gesamten Prozesses: von der Vorbereitungsphase bis hin zur weiteren Unterstützung nach der durchgeführten Transaktion. Basierend auf unserer Erfahrung helfen wir Mandanten ein Akquisitionsprojekt richtig zu planen (Vorbereitung des Zeitplans, Rollenverteilung im Projekt). Wir bieten ebenso professionelle Dienstleistungen bezüglich des rechtlichen und organisatorischen Bereiches im Abschlussverfahren von Transaktionen.
Due-Diligence-Prüfungen. Wir führen Due-Diligence-Prüfungen von Unternehmen und Vermögenswerten durch. Unser Team prüft die Funktionsweisen der rechtlichen Aspekte von Gesellschaften, Unternehmen und Vermögenswerten. Wir erstellen Berichte und Präsentationen zu den durchgeführten Untersuchungen. Basierend auf den Ergebnissen von Due-Diligence-Prüfungen erstellen wir Einzelverträge oder Vertragspakete, die zur Erreichung des wirtschaftlichen Zwecks der Transaktion erforderlich sind. Ebenso vertreten wir Mandanten bei Verhandlungen (rechtliche Unterstützung oder Durchführung des Verhandlungsprozesses).
Beratung zum Transaktionsmodell. Wir helfen Mandanten bei der Auswahl eines optimalen Transaktionsmodells, wobei wir sowohl den Verkauf von Gesellschaftsanteilen/Aktien (share deals), als auch den Verkauf von Vermögenswerten (asset deals) berücksichtigen.
Verträge in laufender Transaktion. Wir helfen unseren Mandanten den Übernahmevorgang vertraglich zu regeln. Wir erstellen Vertraulichkeitsvereinbarungen, Einigungen, Memoranden, Absichtserklärungen, Vorverträge, Verpflichtungs- und Verfügungsverträge in Bezug auf die erworbenen Vermögenswerte, Anteile und Aktien.
Der Prozess der Integration von Gesellschaften und Vermögenswerten. Nach Abschluss der Transaktion beraten wir Mandanten bei der Integration erworbener Vermögenswerte in bereits bestehende Rechtsstrukturen.
Arbeitsplatzübergang. Im Rahmen von Unternehmenskäufen und Fusionsprojekten kümmern wir uns um die ordnungsgemäße Umsetzung der Verpflichtungen des zukünftigen und gegenwärtigen Arbeitgebers, im Zusammenhang mit der Übernahme des Arbeitsplatzes und der Arbeitnehmer.