Kürzlich gelang es unserem engagierten Team, ein wegweisendes Urteil des Appellationsgerichts in Danzig zu erwirken.
Der Fall betrifft eine Kollision zweier großer Schiffe mit einer Rumpflänge von jeweils über 100 Metern im Gebiet des Hafens Danzig. Gegenstand des Berufungsverfahrens war die Klärung einer wichtigen Rechtsfrage – nämlich, ob nach der EU-Verordnung Nr. 1215/2012 ein Fall, in dem ein Schadensersatzanspruch wegen Vermögensschadens zunächst auf den Versicherer übergegangen und anschließend wieder auf den geschädigten Unternehmer abgetreten wurde, als „Versicherungssache“ gilt, die das Klagerecht am Ort des Schadensereignisses ausschließt.
Diese Frage war bisher weder Gegenstand einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union noch der polnischen Gerichte.
Dank der präzisen Argumentation von Rechtsanwalt Marek Kacprzak und Rechtsanwältin Maria Lewandowicz folgte das Appellationsgericht vollständig der Auffassung unseres Mandanten und entschied, dass es sich nicht um eine Versicherungssache handelt und der Kläger das Recht hat, das Gericht am Ort des Schadenseintritts zu wählen.
